Von einem 32-Semester-Juristen: Emails und Schreiben im Internet veröffentlichen
18. August 2008 von thomasDrüben bei Advisign gehe ich der brennenden Frage nach, wann man Emails oder sonstige Schreiben im Internet veröffentlichen darf. Stellungnahmen gibt es dazu viele, aber ich dachte mir, dass eine übersichtliche Anleitung für Dummies wie mich fehlt.
Also, wenn Ihr eine Abmahnung oder eine Liebesmail des/der Herzallerliebsten der Welt zeigen wollt, dann ist das der Artikel für Euch!
Und ich weiß, wovon ich spreche, immerhin habe ich von 1970 bis 1986 in 32 Semestern Jura studiert. Hier als Nachweis, die Bilder aus meinen Studienausweisen 1970, 74, 76, 82, 84 und 86.

Ja, damals machte meine Haarpracht noch was her. Nicht wie jetzt.
http://www.yearbookyourself.com via Basic Thinking
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Tags: advisign, email, frisur, haare, internet, onlinerecht, persönlichkeitsrecht, recht, thomas, Tipp, urheberrecht, veröffentlichen, yearbookyourself
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August 19th, 2008 at 4:23 am
*fesch* *fesch* Bild 1 hat doch was *lol*
August 19th, 2008 at 6:08 am
MEIN GOTT! Dieser Mann kann wirklich ALLES tragen…!….
August 19th, 2008 at 11:20 am
Hehe, ich habs auch vor ein paar Tagen mitgemacht:

http://www.chitime.com/blog/?p=3091
Klasse, Deine Bilder.
August 20th, 2008 at 2:01 am
@Isyndra: Tja, hätte ich gewusst, dass ich diese Seite in mir habe, hätte ich Beamter bleiben können.
@Rob: Lol, vielleicht sollte ich mir einen Satz Perücken zulegen? Eine hab ich ja schon.
@Chikatze: Du passt ja noch besser rein als ich! Mein Geischt passte z.B. gar nicht in die 50er Jahre rein.
November 6th, 2008 at 12:05 am
[...] via http://www.thomasschwenke.de [...]